Lektion 1 und 2 – Die richtige Nische finden mit Google Keywordplaner (1/2)

Anmerkung: Falls du Probleme beim Laden hast, pausiere einfach kurz das Video für 2-3min und drücke dann wieder auf den Abspiel-Button. Wenn das nicht hilft, aktualisiere die Seite neu.

Ganz wichtig: Schau dir zuerst ganz in Ruhe Lektion 1 – 4 an, bevor du selber Hand anlegst. Es ist wichtig, dass du dich nicht in der Nische vergreifst, da sonst die ganze harte Arbeit umsonst war (den Fehler machen leider sehr viele)

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Lektion 3 >>

 

Gewerbeanmeldung und Steuern


Jeder, der durch irgendwelche geschäftlichen Aktivitäten eine Gewinnabsicht verfolgt, MUSS ein Gewerbe anmelden. Egal ob bereits Gewinne gemacht wurden oder nicht!

Das sind nun deine Schritte:

  1.  Gehe in das Rathaus deiner Stadt und melde dich bei der Gewerbemeldestelle (Dort erhälst du für 30€ [Stand:2018] einen Gewerbeschein – Gib als Geschäftsaktivität dabei folgendes an: „Vermittlung von Geschäftskontakten
  2. Du wirst in den nächsten Wochen Post vom Finanzamt, der gesetzl. Unfallversicherung und der IHK erhalten. Die letzten beiden kannst du ignorieren, denn du wirst keine IHK-Beiträge zahlen müssen, solange du nicht im Handelsregister eingetragen bist und deine Einnahmen (nach Abzug der Kosten) 5200€ [Stand: 2016] nicht überschreiten. Außerdem beschäftigst du ebenfalls keine Angestellten und musst daher niemanden versichern.
  3. Das Finanzamt hat dir also einen Brief mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt. Du füllst diesen „ähnlich“ nach folgendem Muster aus (siehe Video). Erst danach erhälst du eine Steuernummer. Hinweis: Du kannst und solltest von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, solange dein Umsatz im laufenden Jahr 50.000€ nicht übersteigt (und im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500€ nicht überstiegen hat – Auf gut Deutsch: Verdienst du mit deinem Gewerbe pro Monat mehr als 1458,3 €, so kannst du keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen). Du musst als Kleinunternehmer keineUmsatzsteuer abführen und zahlst auch keine Gewerbesteuer. Somit hast du also viel weniger bürokratischen Aufwand und musst nur lediglich für jedes Jahr eine Einnahmen-Überschuss Rechnung machen, welche du der Einkommensteuererklärung beifügst (Frist für die Abgage der Est-Erklärung ist jeweils Ende Mai – für das Jahr davor). Diese EÜ-Rechnung ist absolut simpel: Du führst 2 Spalten auf, wobei in die eine alle deine betrieblichen Ausgaben (Laptop, Bürostuhl,…) und in die andere Spalte deine Einnahmen kommen (i.d.F. Affiliate Provisionen).
  4. Als letztes bleibt aber noch die Einkommensteuer, die jeder zu zahlen hat, egal ob Selbständiger oder Angestellter. Es gibt hier aber einen Einkommensteuerfreibetrag: Wenn deine Einnahmen im laufenden Kalenderjahr (nach Abzug aller Kosten) 8652€ nicht übersteigen, zahlst du keine Einkommensteuer. Ansonsten hängt die Höhe der Einkommensteuer von deiner Steuerklasse ab.

Nachteil der Kleinunternehmerregelung:

Wer keine Umsatzsteuer abführen muss, darf aber auch leider keine gezahlte Vorsteuer (=Umsatzsteuer, die der Unternehmer zahlt) beim Finanzamt zurückfordern. D.h. du wirst in dem Fall wie ein normaler Konsument behandelt und zahlst bei allen Anschaffungen den vollen Preis, inkl. MwSt.

Vorteil:

Weniger bürokratischer Aufwand, da keine USt. monatlich an das Finanzamt abgeführt werden muss.

*Disclaimer: Für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte auf dieser Seite übernehme ich keine Verantwortung!

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